In Deutschland ist die Website eines Betriebs nicht nur eine Marketingsache, sondern auch eine Rechtssache. Drei Dokumente hängen daran, und sie werden ständig durcheinandergeworfen: das Impressum, die Datenschutzerklärung und der Cookie-Hinweis. Sie kommen aus drei verschiedenen Gesetzen, sie stehen an verschiedenen Stellen, und du brauchst nicht in jedem Fall alle drei.
Das Impressum: wer du bist
Die Anbieterkennzeichnung steht seit Mai 2024 in § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz; davor § 5 TMG, inhaltlich fast unverändert). Sie gilt für geschäftsmäßig angebotene digitale Dienste, also praktisch für jede Website, mit der du Geld verdienen willst, auch für die reine Visitenkartenseite eines Kleingewerbes und meistens auch für einen gewerblichen Social-Media-Auftritt.
Hinein gehören:
- Name und Rechtsform. Beim Einzelunternehmen Vor- und Nachname, bei GmbH oder UG die Firma inklusive Rechtsform und die Vertretungsberechtigten.
- Ladungsfähige Anschrift. Straße und Hausnummer, kein Postfach. Das ist der Punkt, an dem alle hängen, die von zu Hause arbeiten. Rechtlich hilft nur eine echte Anschrift oder ein Dienstleister, der eine bereitstellt.
- Zwei schnelle Kontaktwege. E-Mail plus etwas, das genauso schnell ist. Der EuGH hat entschieden, dass es nicht zwingend eine Telefonnummer sein muss, aber ein zweiter, wirklich schneller Weg muss da sein.
- Register und Registernummer, wenn du eingetragen bist (Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister).
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG, falls du eine hast. Hast du keine, schreibst du auch keine hin: die Steuernummer gehört nicht ins Impressum.
- Bei reglementierten Berufen (Ärztin, Anwalt, Steuerberaterin, Architekt, Physiotherapeutin) zusätzlich Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung samt Staat und wo die Berufsordnung zu finden ist.
- Wer redaktionelle Inhalte veröffentlicht, und ein Blog zählt oft dazu, nennt zusätzlich einen Verantwortlichen nach § 18 Abs. 2 MStV mit Anschrift.
Dann die Formalie, die am häufigsten schiefgeht: Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis heißt das ein Link, der wirklich "Impressum" heißt, nicht "Kontakt" und nicht "Über uns", von jeder Unterseite mit höchstens zwei Klicks erreichbar, üblicherweise im Fußbereich.
Die Datenschutzerklärung: was du mit Daten machst
Sie kommt aus Artikel 13 DSGVO und ist fällig, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden. Das passiert fast immer: Server-Logfiles mit IP-Adressen, ein Kontaktformular, ein Newsletter, eine Terminbuchung, eingebettete Schriften oder Karten.
Sie muss unter anderem sagen, wer verantwortlich ist, welche Daten wozu verarbeitet werden, auf welcher Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO), wer sie sonst noch sieht (Hosting, Zahlungsdienstleister, Buchungssoftware), wie lange sie bleiben, ob sie ins Ausland gehen, und welche Rechte deine Besucherinnen haben: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit und die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Die ist in Deutschland nicht bundesweit dieselbe, sondern hängt vom Bundesland deines Sitzes ab.
Der Cookie-Banner: nur wenn du ihn brauchst
Hier wird am meisten Geld mit Angst verdient. Maßgeblich ist § 25 TDDDG: Für das Speichern oder Auslesen von Informationen auf dem Endgerät brauchst du eine Einwilligung, außer die Information ist technisch unbedingt erforderlich, damit der Dienst funktioniert. Sitzungs-Cookie, Warenkorb, Sprachwahl und das Speichern der Cookie-Entscheidung selbst fallen unter diese Ausnahme.
Daraus folgt zweierlei:
- Wer Google Analytics, ein Werbe-Pixel oder eine YouTube-Einbettung nutzt, braucht einen Consent-Banner. Mit einer Ablehnen-Schaltfläche, die genauso leicht zu finden ist wie das Akzeptieren, und ohne vorangekreuzte Kästchen.
- Wer nichts davon einsetzt, braucht keinen Banner. Eine Website mit Kontaktformular, einer Karte ohne Tracking und einer Besucherzählung ohne Cookies kommt ohne diesen Balken aus. Das ist keine Grauzone, das ist der Normalfall für die meisten kleinen Betriebe.
Das Thema Abmahnung
Deutschland ist das Land der Abmahnung, und ein fehlendes oder falsches Impressum ist der Klassiker. Kein Grund zur Panik, aber ein guter Grund, die drei Seiten früh zu erledigen statt "irgendwann". Die häufigsten Fehler sind langweilig: Postfach statt Anschrift, ein Link, der "Kontakt" heißt, eine Datenschutzerklärung, die Dienste beschreibt, die es auf der Seite gar nicht gibt, und ein Cookie-Banner ohne echte Ablehnen-Option.
Wie du die drei Seiten schnell fertig bekommst
Bei 1h1app füllst du ein Formular aus, also Inhaber, Rechtsform, Anschrift, USt-IdNr., Register, was die Website tut und welche Dienstleister mitlesen, und daraus entstehen Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Richtlinie auf Deutsch, verlinkt im Fußbereich jeder Seite. Der Banner erscheint nur, wenn deine Angaben ihn nötig machen: die eingebaute Besucherzählung arbeitet ohne Cookies und löst ihn nicht aus, und die Karten laufen über selbst gehostete Kartenkacheln statt über ein fremdes Skript.
Zwei Dinge, die wir nicht behaupten. Erstens ist das keine Rechtsberatung. Zweitens nennen die erzeugten Texte die europäischen Grundlagen (Richtlinie 2000/31/EG, DSGVO) und deine Angaben, sie zitieren aber nicht jeden deutschen Paragrafen einzeln. An einer Stelle bleibt bewusst eine Lücke: Die zuständige Aufsichtsbehörde deines Bundeslands steht als "[hier eintragen]" im Text, weil wir dein Bundesland nicht kennen. Bei reglementierten Berufen und bei einem Shop mit Widerrufsrecht lohnt sich zusätzlich ein Blick von jemandem, der dafür haftet.
Auch dann ist das eine halbe Stunde statt eines Wochenendes Copy-and-paste aus fremden Impressen. Was ohnehin die schlechteste aller Ideen ist: du übernimmst damit die Fehler anderer Leute, inklusive ihrer Anschrift.
Die Reihenfolge, wenn du heute anfängst
- Trag deine Betriebsdaten einmal sauber ein: exakte Firmierung, Anschrift, Register, USt-IdNr.
- Schreib auf, was deine Website tatsächlich tut: Formular, Newsletter, Buchung, Verkauf, Karte.
- Lass die drei Seiten daraus erzeugen und lies sie einmal durch. Was nicht stimmt, streichst du.
- Setz die Links in den Fußbereich, "Impressum" wörtlich so benannt.
- Prüfe zum Schluss, ob dein Analysewerkzeug einen Banner nötig macht. Wenn nicht, lass ihn weg.
Mehr über die Website selbst, ihre Bausteine und ihren Preis steht im Ratgeber für Kleinunternehmen.
Häufige Fragen
Braucht auch eine kleine Website ohne Shop ein Impressum?
Ja. Die Pflicht aus § 5 DDG hängt nicht am Verkauf, sondern daran, dass die Seite geschäftsmäßig betrieben wird. Auch eine reine Visitenkartenseite eines Handwerksbetriebs braucht ein vollständiges Impressum.
Muss im Impressum eine Telefonnummer stehen?
Nicht zwingend. Nach der Rechtsprechung des EuGH genügt neben der E-Mail ein zweiter Kontaktweg, der ebenso schnell und unmittelbar ist, etwa ein Rückrufformular. Eine Telefonnummer ist der einfachste Weg, diese Anforderung zu erfüllen.
Brauche ich einen Cookie-Banner, wenn ich kein Google Analytics nutze?
In aller Regel nein. § 25 TDDDG verlangt eine Einwilligung nur für nicht technisch notwendige Zugriffe auf das Endgerät. Wer keine Tracker, keine Werbe-Pixel und keine fremden Einbettungen nutzt und die Besuche ohne Cookies zählt, braucht keinen Banner.
Reicht ein Impressum-Generator?
Für einen normalen Betrieb ohne Besonderheiten meistens ja, vorausgesetzt die Angaben stimmen und du liest den Text durch. Bei reglementierten Berufen, bei Kammerzugehörigkeit und bei einem Onlineshop mit Widerruf und AGB solltest du zusätzlich jemanden draufschauen lassen, der dafür haftet.
Wo muss das Impressum auf der Website stehen?
Von jeder Seite aus mit höchstens zwei Klicks erreichbar, üblicherweise als Link im Fußbereich, und der Link muss wörtlich Impressum heißen. Ein Impressum, das nur auf der Startseite verlinkt ist oder Kontakt heißt, gilt als nicht unmittelbar erreichbar.